Karlsruhe prüft: Werden Gefangene zu schlecht bezahlt?

Karlsruhe (dpa) – Die Frage, ob Strafgefangene für ihre Arbeit in Haft ausreichend bezahlt werden, beschäftigt von Mittwoch (10.00 Uhr) an das Bundesverfassungsgericht. Die Karlsruher Richterinnen und Richter verhandeln zwei volle Tage über die Verfassungsbeschwerden zweier Betroffener aus Bayern und Nordrhein-Westfalen.In den meisten Bundesländern gilt für Häftlinge eine Arbeitspflicht. Das soll der Resozialisierung dienen. Das Verfassungsgericht hat 1998 schon einmal die Vergütung beanstandet. Damals wurden fünf Prozent des durchschnittlichen Arbeitsentgelts gezahlt – Maßstab sind dabei immer alle gesetzlich Rentenversicherten.